Sie sind hier: Startseite Studium Studiengänge Master of Education Erweiterungsfach …

Master of Education Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaft

kg1110

Daten und Fakten

Akademischer Grad Master of Education
Studienbeginn Wintersemester
ECTS-Punkte 120 ECTS
Regelstudienzeit 4 Semester
Studiengebiete Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsdidaktik, Bildungswissenschaften
Veranstaltungssprachen

In der Regel Deutsch

Wahlpflichtmodule können deutsch- oder englischsprachig sein.

Eine gute Beherrschung der deutschen und englischen Sprache ist daher eine unbedingte Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium.

 

Der Erweiterungsfachmaster Wirtschaftswissenschaft ist ein erweiterndes Studium mit zweitem berufsqualifizierendem Abschluss.

 

Allgemeine Informationen zum Aufbau des Lehramtsstudiums, Studienumfang und -bestandteile finden Sie auf der Seite der School of Education FACE, hier.

Informationen zu Kursen im SoSe 2023 aus dem PH-Verzeichnis finden Sie hier.

 

Studienziele und Studieninhalte

Das Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaft des Studienganges Master of Education für das Lehramt Gymnasium hat einen Leistungsumfang von 120 ECTS-Punkten; die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit vier Semester. Bei einem Leistungsumfang von 120 ECTS-Punkten beträgt der Anteil der Fachwissenschaft mindestens 90 ECTS-Punkte und der Anteil der Fachdidaktik mindestens 15 ECTS-Punkte. Das Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaft vermittelt die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht in diesem Fach auf allen Stufen des Gymnasiums.

Den größten Anteil im Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaft machen die fachwissenschaftlichen Grundlagen (56 ECTS) und die fachwissenschaftliche Vertiefung I und II (23 und 8 ECTS) aus. Im Bereich der Fachdidaktik sind die Module Fachdidaktik Wirtschaftswissenschaft I und II (5 und 9 ECTS) sowie die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Reflexionen für das Fach Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (4 ECTS) zu belegen. Hierbei entfallen allerdings im Modul Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Reflexionen für das Fach Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung die beiden ECTS-Punkte der Lehrveranstaltung Berufs- und Studienorientierung der Fachwissenschaft und ein ECTS-Punkt der Lehrveranstaltung Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Herausforderungen des Wirtschaftsunterrichts auf den Bereich der Fachwissenschaft.

Über die inhaltlichen Bestandteile informieren Sie die jeweiligen Fachbereiche; festgehalten sind sie in Anlage B der Studien- und Prüfungsordnung. Es wird dabei empfohlen, sich an den jeweiligen Studienverlaufsplänen zu orientieren, die einen idealen Rahmen für eine sinnvolle Studiengestaltung geben.

Der Master of Education ist Voraussetzung für die Aufnahme ins Referendariat. Die anschließende Lehramtstätigkeit kann nicht an beruflichen Schulen aufgenommen werden, da Sie der M.Ed. zur Tätigkeit an Gymnasien qualifiziert.

 

Information an bereits immatrikulierte Studierende

Der Belegzeitraum für reguläre Vorlesungen und Übungen startet am 01.04. für das Sommersemesters, am 01.09. für das Wintersemester.

Die Anmeldefristen für Seminare sind hiervon ausgenommen und sollten direkt bei den jeweiligen Lehrstühlen erfragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Vorlesungen und Übungen ab dem Sommersemester 2020 in HISinOne zwingend über den Studienplaner belegt werden müssen. Eine Belegung der Veranstaltung ist keine Prüfungsanmeldung, wenn Sie die Prüfung schreiben möchten, müssen Sie sich zwingend innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums für die Prüfung anmelden!

Das Rechenzentrum stellt eine Anleitung zum Thema "Wie belege ich Veranstaltungen?" bereit.

 

 

Voraussetzungen

Auszug aus der Zulassungsordnung

(1) Zum Studium im Studiengang Master of Education für das Lehramt Gymnasium im Erweiterungsfach
Wirtschaftswissenschaft wird zugelassen, wer


1. einen ersten Abschluss an einer deutschen Hochschule in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang für einen Lehramtstyp der Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz oder in einem gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, zu dessen Fächern nicht das Fach Wirtschaftswissenschaft gehört, erworben hat, und


2. über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, die mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.


Abweichend von Satz 1 Nr. 1 wird auch zugelassen, wer einen Abschluss an einer deutschen Hochschule in einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt Gymnasium in anderen Fächern als
dem Fach Wirtschaftswissenschaft erworben hat.


(2) Sofern ein Bewerber/eine Bewerberin nicht über einen lehramtsbezogenen ersten Abschluss gemäß Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 verfügt und auch die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Satz 2 nicht erfüllt, kann er/sie unter der Voraussetzung gemäß Satz 2 zum Studium im Studiengang Master of Education für das Lehramt Gymnasium im Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaft unter dem Vorbehalt zugelassen werden, dass er/sie den Abschluss gemäß Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 oder Absatz 1 Satz 2 vor Aushändigung der Abschlussdokumente über die bestandene Masterprüfung im Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaft nachweist. Voraussetzung für die Zulassung unter Vorbehalt ist, dass der Bewerber/die Bewerberin an einer deutschen Hochschule in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang für einen Lehramtstyp der Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz oder in einem gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, zu dessen Fächern nicht das Fach Wirtschaftswissenschaft gehört, oder an einer deutschen Hochschule in einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt Gymnasium in anderen Fächern als dem Fach Wirtschaftswissenschaft immatrikuliert ist.

 

Bewerbung

Die Bewerbung für den Master of Education aller Fachrichtungen erfolgt zentral über das Studierendensekretariat des Service Center Studium (SCS). Der Bewerbungszeitraum ist vom 1. Juni bis zum 15. Juli. Bewerbungen, die nach dieser Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Hier gelangen Sie zum Bewerbungsformular.

 

Für die Bewerbung werden folgende Unterlagen benötigt:


1. eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des ersten Hochschulabschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 1 beziehungsweise § 2 Absatz 2 und

 

2. geeignete Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 in beglaubigter Kopie.
Als Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch (Satz 3 Nr. 2) gilt ein deutsches Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife. Sind die gemäß Satz 3 Nr. 1 und 2 erforderlichen Unterlagen nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst, bedarf es einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache.


(2) Sofern der Bewerber/die Bewerberin zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses gemäß § 1 Satz 2 das Hochschulstudium in einem Studiengang gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 beziehungsweise § 2 Absatz 1 Satz 2 bereits abgeschlossen hat, jedoch noch keine Kopie des Zeugnisses über das abgeschlossene Studium vorlegen kann, genügt für die Bewerbung die Vorlage einer Bestätigung der Hochschule, dass und mit welcher Gesamtnote dieses Studium abgeschlossen wurde, sowie einer Leistungsübersicht mit Angaben zu Einzelnoten und erworbenen ECTS-Punkten. Die amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Hochschulabschlusses ist dem Service Center Studium unverzüglich, spätestens jedoch bei der Einschreibung vorzulegen.


(3) Sofern der Bewerber/die Bewerberin bis zum Bewerbungsschluss gemäß § 1 Satz 2 das Hochschulstudium in einem Studiengang gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 beziehungsweise § 2 Absatz 1 Satz 2 noch nicht abgeschlossen hat, hat er/sie das voraussichtliche Erreichen der Zugangsvoraussetzung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 beziehungsweise § 2 Absatz 1 Satz 2 durch eine Bescheinigung der Hochschule über alle bereits erbrachten Leistungen (einschließlich Noten und Angaben zu erworbenen ECTS-Punkten) sowie eine Bestätigung der Hochschule über die Benotung, ersatzweise die erfolgte Einreichung oder zumindest die Anmeldung der Abschlussarbeit oder über das voraussichtliche Abschlussdatum des Studiums nachzuweisen. Die Zulassung erfolgt in diesem Fall unter der Bedingung, dass der erfolgreiche Abschluss des Studiums gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 beziehungsweise § 2 Absatz 1 Satz 2 unverzüglich, spätestens jedoch bei der Einschreibung durch eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Hochschulabschlusses gegenüber dem Service Center Studium nachgewiesen wird. Tritt die Bedingung gemäß Satz 2 nicht ein, kann unter den Voraussetzungen gemäß Absatz 4 eine Zulassung unter Vorbehalt erfolgen.


(4) Sofern der Bewerber/die Bewerberin bis zum Bewerbungsschluss gemäß § 1 Satz 2 das Hochschulstudium weder in einem Studiengang gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 noch in einem Studiengang gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 abgeschlossen hat, genügt für die Bewerbung um eine Zulassung unter Vorbehalt gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 die Vorlage einer Bescheinigung über die Immatrikulation in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang für einen Lehramtstyp der Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz oder in einem gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, zu dessen Fächern nicht das Fach Wirtschaftswissenschaft gehört, oder in einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt Gymnasium in anderen Fächern als dem Fach Wirtschaftswissenschaft.


(5) Sofern der Bewerber/die Bewerberin bis zum Bewerbungsschluss gemäß § 1 Satz 2 weder ein Hochschulstudium in einem Studiengang gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 2 Absatz 1 Satz 2 abgeschlossen hat noch eine Immatrikulationsbescheinigung gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 vorlegen kann, genügt für die Bewerbung um eine Zulassung unter Vorbehalt gemäß § 2 Absatz 2 Satz 2 die Vorlage einer Bestätigung, dass er/sie sich für dasselbe Semester für das Studium in einem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang für einen Lehramtstyp der Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz oder in einem gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, zu dessen Fächern nicht das Fach Wirtschaftswissenschaft gehört, oder in einem
lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt Gymnasium in anderen Fächern als dem Fach
Wirtschaftswissenschaft beworben hat. Die Zulassung unter Vorbehalt erfolgt in diesem Fall unter der Bedingung, dass die Immatrikulation in einem Studiengang gemäß Satz 1 unverzüglich, spätestens jedoch bei der Einschreibung gegenüber dem Service Center Studium nachgewiesen wird.


(6) Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg kann verlangen, dass die der Zulassungsentscheidung zugrunde liegenden Zeugnisse und Nachweise bei der Einschreibung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen sind.

 


Studium mit EUCOR

Im Rahmen des EUCOR-Verbundes, der Europäischen Konföderation der fünf oberrheinischen Universitäten (Freiburg, Basel, Strasbourg, Mulhouse, Karlsruhe), können Studierende auf einfachem Wege vom Veranstaltungsangebot der jeweils anderen Hochschulen profitieren und gezielt Module für das Studium absolvieren und anerkennen lassen.

Mehr Informationen über das EUCOR-Studium finden Sie hier.

 

Links und Dokumente