Aktuelles
Klausurplan
Bitte beachten Sie die farbig markierten Änderungen.
Sie finden hier auch Informationen, welche Klausuren online durchgeführt werden. Über Details informieren die jeweiligen Lehrstühle.
Änderungen im Klausurplan sind vorbehalten - bitte berücksichtigen Sie nur die Version, die Sie hier veröffentlicht finden.
Klausur An- und Abmeldungen
An- und Abmeldezeitraum: 19.12.2022 -19.01.2023
Klausurenzeitraum: 06.02.2023 - 17.03.2023
Bitte drucken Sie sich nach erfolgter Anmeldung Ihre Leistungsübersicht aus oder speichern diese ab, sie dient als Nachweis für die Zulassung.
Informationen zur Raumaufteilung bei Klausuren mit mehreren Räumen werden rechtzeitig vom jeweiligen Lehrstuhl veröffentlicht.
Das WS 22/23 gilt als Corona-Semester, daher bleibt folgende Ausnahmeregelung auch in diesem Semester bestehen:
- § 4b Erleichterte Abmeldung von Prüfungen und Freiversuchsregelung (1) Abweichend von den entsprechenden Regelungen der betreffenden Prüfungsordnung kann sich ein Studierender/eine Studierende von einer Prüfung, für die er/sie angemeldet ist, auch nach Ablauf der Anmelde- beziehungsweise Abmeldefrist wieder abmelden.
- Die Abmeldung ist in Textform spätestens zwei Tage vor der Prüfung zu erklären.
- Bei Klausuren in Präsenzform gilt auch das Fernbleiben von der Prüfung als Abmeldung.
- Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum, dass Sie sich je nach Möglichkeit schon vorab von den Prüfungen abmelden.
Diese Regelung gilt bis zum 31.03.2023
Einen Antrag auf eine alternative Prüfungsform
können laut § 4a der Corona-Verordnung stellen:
- Studierende, die sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolation befinden
- Studierende, denen die Teilnahme an einer Präsenzprüfung nicht zumutbar ist - da sie einer anerkannten Risikogruppe angehören, oder pflegedürftige Angehörige betreuen, die einer Risikogruppe angehören
- schwangere Studierende
- Studierende, die sich im Ausland befinden und aufgrund von Visa Probleme bei der Einreise haben
Entsprechende Anträge müssen vor dem Prüfungstermin per E-Mail beim Prüfungsamt gestellt werden
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- der Prüfer muss einer alternativen Prüfungsform zustimmen
- der Prüfer bestimmt die alternative Prüfungsform
- leiten Sie den Antrag sowie die Zustimmung des Prüfers an das Prüfungsamt weiter
- Geeignete Nachweise können nachgereicht werden
- das Prüfungsamt trifft die Entscheidung über die Annahme des Antrags
Entsprechende Anträge müssen vor dem Prüfungstermin per E-Mail beim Prüfungsamt gestellt werden, das Formular finden Sie hier:
Formular Antrag für alternative Prüfungsform
Antrag auf Genehmigung eines Prüfungsrücktritts aufgrund von Krankheit
Den Antrag auf Genehmigung eines Prüfungsrücktritts wegen Krankheit finden Sie hier. Bitte beachten Sie diesbezüglich die aufgeführten Hinweise im Merkblatt! Anträge, die diese Hinweise nicht erfüllen, können leider nicht als Rücktritt anerkannt werden. Den ärztlichen Bereitschaftsdiensterreichen Sie unter 116117. |
Wichtige Info:
Bitte bei den Klausuren neben der UniCard unbedingt auch den Personalausweis vorlegen!
B.Sc. VWL Erstsemester ab WS 18/19, B.Sc. BWL (PNPM), M.Sc. BWL (PNPM), M.Sc. VWL, M.Sc. Economics, M. Ed. Wirtschaftswissenschaft und Polyvalenter Bachelor Wirtschaftswissenschaft:
campus.uni-freiburg.de/
Für Nebenfachstudierende (B.A.) gelten die Anmeldezeiträume und Anmeldemodalitäten der GeKo. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit Prüfungsanmeldungen o.Ä. direkt an die GeKo als verantwortlichen Ansprechpartner.
Bitte beachten Sie, dass Sie in HISinOne die Prüfungen im richtigen (Spezialisierungs-)bereich belegen. Hierzu müssen Sie bei Prüfungen, die auch in anderen Bereichen anrechenbar sind, im entsprechenden Reiter des gewünschten Bereiches die Prüfung freischalten, indem Sie auf das Symbol mit den zwei Pfeilen klicken.
Die Prüfungen müssen schriftlich an das Prüfungsamt Psychologie angemeldet werden zu den Anmeldezeiträumen des Psychologischen Prüfungsamtes:
https://www.psychologie.uni-freiburg.de/studium.lehre/termine/termine.html
Die Anmeldung zu Seminaren erfolgt mit einem Formblatt beim jeweiligen Lehrstuhl.
Wenden Sie sich bitte an die Lehrstuhlsekretariate.
Die Studierenden registrieren sich über HISInOne selbst zur Veranstaltung. Nach erfolgreicher Teilnahme (also z.B. nach regelmäßiger Teilnahme und/oder erfolgreicher Ablieferung der Seminararbeit) verbucht der zuständige Lehrstuhl dort TRE ("Teilnahme regelmäßig erfolgt"). Damit ist die Studienleistung dann gleichzeitig bestanden und die Studierenden erhalten ihre ECTS-Punkte.
Anmeldungen zu fachfremden Klausuren lassen Sie uns bitte zu Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail an unser Prüfungsamt zukommen.
Anschriften der Räume, die nicht im KG I, II oder III liegen und für Klausuren genutzt werden:
HS Anatomie, Albertstr. 17
HS Otto-Krayer-Haus, Albertstr. 25
HS Rundbau, Albertstr. 21
HS Physiolog./Biochemie, Hermann-Herder-Str. 7
Großer Hörsaal Biologie, Schänzlestr.1
Großer Hörsaal Physik, Hermann-Herder-Str. 3a
Max-Kade-Auditorium 1 / 2 (Alte Universität), Bertoldstraße 17
Mensa Intitutsviertel, Stefan-Meier-Straße 28
Alle Informationen zu Räumen finden Sie auch über die Raumsuche bei HISinOne.
Beantragungen von Passwörtern und Passwortänderungen sind ausschließlich über das Rechenzentrum der Universität möglich.
https://www.rz.uni-freiburg.de/
Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Nachteilsausgleichende Maßnahmen müssen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegt werden.
Voraussetzungen für die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen sind damit:
- Vorliegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen unter den regulären Bedingungen ist im Vergleich zu den anderen Studierenden aufgrund
der Beeinträchtigung erschwert.
- Die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Studien- oder Prüfungsleistung gehören, werden durch die nachteilsausgleichende Maßnahme nicht verändert.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
Pausen in Prüfungen
Separater Raum während der Prüfung
Fristverlängerung von Abgabeterminen
Nutzung technischer Hilfsmittel
Form und Inhalt des Antrags:
Der Antrag muss schriftlich beim Fachprüfungsausschuss (in Bachelor- und Masterstudiengängen) oder der Studiendekanin/dem Studiendekan (in Staatsexamensstudiengängen) gestellt werden.
Er sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.
Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.
Der Antrag muss zusammen mit der Prüfungsanmeldung oder spätestens einen Monat vor der Studien- oder Prüfungsleistung gestellt werden
Kontakt:
Weitere Informationen und Beratung zum Nachteilsausgleich erhalten Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Universität Freiburg.
Ihre Ansprechperson im Prüfungsamt ist:
Antje Grünholz
Raum 0-23
Telefon: +49 (0) 761 - 203 - 9460
pruefungsamt@wiwi.uni-freiburg.de
(bitte geben Sie bei jeder E-Mail Ihre Matrikelnummer an!)
Erreichbarkeit während Corona
Die Sprechstunden des Prüfungsamtes finden statt. Bitte informieren Sie sich über die Sprechstunden der jeweiligen Ansprechpartner.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail und Telefon.
Anerkennung/Umrechnung
Anerkennungen von auswärtigen Leistungen an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Zuständigkeitsbereiche:
Anerkennungen bei Hochschulwechsel |
Antje Grünholz, Geschäftsführerin Prüfungsamt |
Anerkennungen aus dem Ausland |
Steffen Minter, Erasmuskoordinator, Auslandsbüro, zuständig für Oversea Universitäten |
Anerkennungen im Rahmen von EUCOR |
Andrea Göpfert, Prüfungsamt |
Informationen zur Anerkennung bei Hochschulwechslern:
Liebe Interessenten,
wir freuen uns über Ihr Interesse an unsere Universität zu wechseln.
Um ein Anerkennungsverfahren zu starten muss uns Folgendes vorliegen:
Erklärung zur Anerkennung mit wichtigen Hinweisen
Vergleichen Sie bitte zusätzlich vorab die Fächer Ihres Vorstudiums mit denen aus unserem jeweiligen Modulhandbuch (zu finden unter dem Punkt "Studiengänge") und tragen Sie Ihre Anerkennungsvorschläge im folgenden Vordruck ein:
Des Weiteren benötigen wir eine beglaubigte Leistungsübersicht von Ihrer bisherigen Hochschule.
Weitere Hinweise zu Anerkennungen:
- Ein Wechsel in den Studiengang B. Sc. VWL oder B. Sc. BWL (Public And Non Profit Management) ist grundsätzlich möglich, sofern der Prüfungsanspruch in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach nicht erloschen ist. Der Einstieg in ein höheres Fachsemester kann erfolgen, wenn Ihnen für auswärtige Leistungen mindestens 18 ECTS von den hiesigen Fachvertretern anerkannt werden.
- Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt nach Einschätzung der jeweiligen Fachvertreter. Interessierte Studierende wenden sich für allgemeine Informationen an die Geschäftsführerin des Prüfungsamtes (pruefungsamt@wiwi.uni-freiburg.de). Sofern die Voraussetzungen für einen Wechsel vorliegen, erhalten Sie während der Sprechzeiten Anerkennungsformulare zur Vorlage bei den Fachvertretern. Bitte bringen Sie dazu eine beglaubigte Leistungsübersicht mit.
- Gemäß §9 Abs. 8 der B.Sc.-Rahmenprüfungsordnung muss eine Erklärung vorgelegt werden, dass der Prüfungsanspruch für ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein verwandtes Fach nicht verloren wurde und kein laufendes Prüfungsverfahren stattfindet (sh. oben).
Informationen zur Anerkennung im Rahmen eines Gaststudiums
Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten sich frühzeitig bei den Auslandskoordinatoren informieren. Die Möglichkeit der Anerkennung von Scheinen sollte vor dem Auslandsaufenthalt abgesprochen werden. Für weitere Informationen rund um das Anerkennungsverfahren kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Ansprechpartner des Auslandsbüros Wirtschaftswissenschaften.
Notenumrechnung bei Anerkennungen
Die wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse haben festgelegt, dass Noten anderer Notensysteme mithilfe der „modifizierten bayrischen Formel“ umgerechnet werden. Bei einigen Notensystemen kann diese Umrechnungsmethode nur näherungsweise angewandt werden.
x = 1+ (3 x (Nmax - Nd) / (Nmax - Nmin))
x = gesuchte Note
Nmax = beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem
Nmin = schlechteste Note im ausländischen Notensystem, die zum Bestehen reicht
Nd = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note
Das Ergebnis wird zur nächstliegenden Note gerundet.
Falls das Ergebnis genau zwischen 2 deutschen Noten liegt, wird zur besseren Note gerundet.
Eucor
Für Studierende von anderen EUCOR-Universitäten:
Anlaufstelle für deutsche Studierende:
Für weitere Informationen:Service-Center Studium
Sedanstr. 6 79098 Freiburg
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi und Fr von 09:00 – 12:00 Uhr und Do von 14:00 – 16:00 Uhr
Anlaufstelle für internationale Studierende:
Service-Center Studium International Admissions and Services
Sedanstr. 6 79098 Freiburg
Prüfungsanmeldung
Die Prüfungsanmeldung für EUCOR-Studierende findet über das HISinOne statt:
https://campus.uni-freiburg.de
Eine Anleitung, wie die Anmeldung funktioniert, finden Sie hier.
Informationen für EUCOR-Studierende in Basel aus Freiburg:
Auch für Freiburger EUCOR -Studierende gilt, dass sie mit der Belegung im Studiensekretariat sich gleichzeitig für die Prüfungen der WiWi-Fakultät anmelden. Ausnahmen gibt es dazu (auch für Freiburger Studierende) nicht!
Das Beleg- und Anmeldeverfahren läuft während der ersten fünf Vorlesungswochen. -> Einen Abmeldezeitraum gibt es nicht !!!
Wer nicht zur Prüfung kommt, erhält ein NE (nicht erschienen) eingetragen.
Im Fall von einer Erkrankung kann man sich mit Attest entschuldigen.
Homepage Basel: http://wwz.unibas.ch/studium/pruefungen/anmeldung/
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http://www.studium.uni-freiburg.de/de/beratung/austausch/eucor/eucor
Weitere Informationen bietet auch die EUCOR-Homepage:
http://www.eucor-uni.org/
Abschlussarbeiten
Bachelorarbeit
Masterarbeit
- Info-Blatt BWL Prüfungsamt
- Info-Blatt VWL Prüfungsamt
- Info-Blatt M. Ed. Prüfungsamt
- Info-Blatt Lehrstuhlsübersicht