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Aktuelles - Der Klausurplan für das SoSe 24 ist veröffentlicht

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen! Gerne können Sie während unserer Sprechstunden bei uns vorbei kommen - wir freuen uns auf Sie!

 

 

Der Klausurplan für das SoSe 2024 ist veröffentlicht.

Seit dem SoSe 2023 ist die Corona-Verordnung ungültig, das Angebot für alternative Prüfungsformen entfällt ebenfalls!


Klausurplan

Die Klausurphase beginnt in der Regel in der letzten Vorlesungswoche und endet in der fünften vorlesungsfreien Woche. Generell sind immer Ausnahmen möglich.

 

Klausurplan SoSe 2024

Bitte beachten Sie die farbig markierten Änderungen.

Sie finden hier auch Informationen, welche Klausuren online durchgeführt werden. Über Details informieren die jeweiligen Lehrstühle.

Änderungen im Klausurplan sind vorbehalten - bitte berücksichtigen Sie nur die Version, die Sie hier veröffentlicht finden.

Klausur An- und Abmeldungen

 

An- und Abmeldezeitraum: 10.06.2024 - 10.07.2024

Klausurenzeitraum: 18.07.2024 -  21.08.2024

Bitte drucken Sie sich nach erfolgter Anmeldung Ihre Leistungsübersicht aus oder speichern diese ab, sie dient als Nachweis für die Zulassung.

An- und Abmeldungen sind ausschließlich in diesem Zeitraum möglich.
Eine bloße Belegung der Veranstaltungen reicht nicht aus, Sie müssen sich aktiv zu jeder Prüfung anmelden.

Bei Fragen zur Anmeldung kontaktieren Sie uns bitte noch im
Anmeldezeitraum
per E-Mail unter Angabe von Studiengang und
Matrikelnummer.

Informationen zur Raumaufteilung bei Klausuren mit mehreren Räumen werden rechtzeitig vom jeweiligen Lehrstuhl veröffentlicht.

Seit dem SoSe 2023 ist die Corona-Verordnung ungültig, das Angebot für alternative Prüfungsformen entfällt ebenfalls! 

 

 

 

   
 
Antrag auf Genehmigung eines Prüfungsrücktritts aufgrund von Krankheit

 

Den Antrag auf Genehmigung eines Prüfungsrücktritts wegen Krankheit finden Sie hier.

Bitte beachten Sie diesbezüglich die aufgeführten Hinweise im Merkblatt! 

Anträge, die diese Hinweise nicht erfüllen, können leider nicht als Rücktritt anerkannt werden.

Den ärztlichen Bereitschaftsdiensterreichen Sie unter 116117.

 

Wichtige Info:

Bitte bei den Klausuren neben der UniCard unbedingt auch den Personalausweis vorlegen!

 

Prüfungsanmeldungen sind nur im Internet unter den folgenden Seiten möglich:

 

B.Sc. VWL Erstsemester ab WS 18/19, B.Sc. BWL (PNPM), M.Sc. BWL (PNPM), M.Sc. VWL, M.Sc. Economics, M. Ed. Wirtschaftswissenschaft und Polyvalenter Bachelor Wirtschaftswissenschaft:
campus.uni-freiburg.de/

Für Nebenfachstudierende (B.A.) gelten die Anmeldezeiträume und Anmeldemodalitäten der GeKo. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit Prüfungsanmeldungen o.Ä. direkt an die GeKo als verantwortlichen Ansprechpartner.

 

Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung in HISinOne finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie in HISinOne die Prüfungen im richtigen (Spezialisierungs-)bereich belegen. Hierzu müssen Sie bei Prüfungen, die auch in anderen Bereichen anrechenbar sind, im entsprechenden Reiter des gewünschten Bereiches die Prüfung freischalten, indem Sie auf das Symbol mit den zwei Pfeilen klicken. 

 

Prüfungsanmeldungen im Fachfremden Wahlpflichtbereich Psychologie

 

Die Prüfungen müssen schriftlich an das Prüfungsamt Psychologie angemeldet werden zu den Anmeldezeiträumen des Psychologischen Prüfungsamtes:

https://www.psychologie.uni-freiburg.de/studium.lehre/termine/termine.html

 

Anmeldungen für Seminare, Studienleistungen, fachfremde Prüfungsleistungen

 

Die Anmeldung zu Seminaren erfolgt mit einem Formblatt beim jeweiligen Lehrstuhl.
Wenden Sie sich bitte an die Lehrstuhlsekretariate.

 

Anmeldung zu den beiden Studienleistungen "Integrierte Abschlussveranstaltung: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Herausforderungen des Wirtschaftsunterrichts" und "Berufs- und Studienorientierung" im M.Ed. Wiwi

 

Die Studierenden registrieren sich über HISInOne selbst zur Veranstaltung. Nach erfolgreicher Teilnahme (also z.B. nach regelmäßiger Teilnahme und/oder erfolgreicher Ablieferung der Seminararbeit) verbucht der zuständige Lehrstuhl dort TRE ("Teilnahme regelmäßig erfolgt"). Damit ist die Studienleistung dann gleichzeitig bestanden und die Studierenden erhalten ihre ECTS-Punkte. 

 

Anmeldungen zu fachfremden Klausuren lassen Sie uns bitte zu Beginn der Vorlesungszeit per E-Mail an unser Prüfungsamt zukommen.


 Weitere Informationen und Links:

 

Link zum Online-Lageplan

 Anschriften der Räume, die nicht im KG I, II oder III liegen und für Klausuren genutzt werden:

 HS Anatomie, Albertstr. 17

HS Otto-Krayer-Haus, Albertstr. 25

HS Rundbau, Albertstr. 21

HS Physiolog./Biochemie, Hermann-Herder-Str. 7

Großer Hörsaal Biologie, Schänzlestr.1

Großer Hörsaal Physik, Hermann-Herder-Str. 3a

Max-Kade-Auditorium 1 / 2 (Alte Universität), Bertoldstraße 17

Mensa Intitutsviertel, Stefan-Meier-Straße 28

 

Alle Informationen zu Räumen finden Sie auch über die Raumsuche bei HISinOne.

Beantragungen von Passwörtern und Passwortänderungen sind ausschließlich über das Rechenzentrum der Universität möglich.

https://www.rz.uni-freiburg.de/

 

Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung

 

Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Nachteilsausgleichende Maßnahmen müssen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegt werden.

Voraussetzungen für die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen sind damit:

  • Vorliegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen unter den regulären Bedingungen ist im Vergleich zu den anderen Studierenden aufgrund

der Beeinträchtigung erschwert.

  • Die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Studien- oder Prüfungsleistung gehören, werden durch die nachteilsausgleichende Maßnahme nicht verändert.

 

Beispiele für Nachteilsausgleiche:

Schreibzeitverlängerungen für Klausuren

Pausen in Prüfungen

Separater Raum während der Prüfung

Fristverlängerung von Abgabeterminen

Nutzung technischer Hilfsmittel

 

 

Form und Inhalt des Antrags:

 

Der Antrag muss schriftlich beim Fachprüfungsausschuss (in Bachelor- und Masterstudiengängen) oder der Studiendekanin/dem Studiendekan (in Staatsexamensstudiengängen) gestellt werden.

 

Er sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.

Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.

 

Der Antrag muss zusammen mit der Prüfungsanmeldung oder spätestens einen Monat vor der Studien- oder Prüfungsleistung gestellt werden

 

 

Kontakt:

Weitere Informationen und Beratung zum Nachteilsausgleich erhalten Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Universität Freiburg.

 

Ihre Ansprechperson im Prüfungsamt ist: 

Antje Grünholz

Raum 0-23

Telefon: +49 (0) 761 - 203 - 9460     

 

pruefungsamt@wiwi.uni-freiburg.de

(bitte geben Sie bei jeder E-Mail Ihre Matrikelnummer an!)

 

Anerkennung/Umrechnung

 

Anerkennungen von auswärtigen Leistungen an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

 

Zuständigkeitsbereiche:

Anerkennungen bei Hochschulwechsel

Antje Grünholz, Geschäftsführerin  Prüfungsamt

()

Anerkennungen aus dem Ausland

Steffen Minter, Erasmuskoordinator, Auslandsbüro, zuständig für Oversea Universitäten

()

Anerkennungen im Rahmen von EUCOR

Andrea Göpfert, Prüfungsamt

()

 

Informationen zur Anerkennung bei Hochschulwechslern:

 

Liebe Interessenten,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unsere Universität zu wechseln.

Um ein Anerkennungsverfahren zu starten muss uns Folgendes vorliegen:


Erklärung zur Anerkennung mit wichtigen Hinweisen


Vergleichen Sie bitte zusätzlich vorab die Fächer Ihres Vorstudiums mit denen aus unserem jeweiligen Modulhandbuch (zu finden unter dem Punkt "Studiengänge") und tragen Sie Ihre Anerkennungsvorschläge im folgenden Vordruck ein:

Anerkennungsvorschläge

Des Weiteren benötigen wir eine beglaubigte Leistungsübersicht von Ihrer bisherigen Hochschule. 

 

Weitere Hinweise zu Anerkennungen:

  • Ein Wechsel in den Studiengang B. Sc. VWL oder B. Sc. BWL (Public And Non Profit Management) ist grundsätzlich möglich, sofern der Prüfungsanspruch in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fach nicht erloschen ist. Der Einstieg in ein höheres Fachsemester kann erfolgen, wenn Ihnen für auswärtige Leistungen mindestens 18 ECTS von den hiesigen Fachvertretern anerkannt werden.
  • Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt nach Einschätzung der jeweiligen Fachvertreter. Interessierte Studierende wenden sich für allgemeine Informationen an die Geschäftsführerin des Prüfungsamtes (). Sofern die Voraussetzungen für einen Wechsel vorliegen,  erhalten Sie während der Sprechzeiten Anerkennungsformulare zur Vorlage bei den Fachvertretern. Bitte bringen Sie dazu eine beglaubigte Leistungsübersicht mit.
  • Gemäß §9 Abs. 8 der B.Sc.-Rahmenprüfungsordnung muss eine Erklärung vorgelegt werden, dass der Prüfungsanspruch für ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein verwandtes Fach nicht verloren wurde und kein laufendes Prüfungsverfahren stattfindet (sh. oben).
     

Informationen zur Anerkennung im Rahmen eines Gaststudiums

 

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten sich frühzeitig bei den Auslandskoordinatoren informieren. Die Möglichkeit der Anerkennung von Scheinen sollte vor dem Auslandsaufenthalt abgesprochen werden. Für weitere Informationen rund um das Anerkennungsverfahren  kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Ansprechpartner des Auslandsbüros Wirtschaftswissenschaften.

 

Notenumrechnung bei Anerkennungen

 

Die wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsausschüsse haben festgelegt, dass Noten anderer Notensysteme mithilfe der „modifizierten bayrischen Formel“ umgerechnet werden. Bei einigen Notensystemen kann diese Umrechnungsmethode nur näherungsweise angewandt werden.

x = 1+ (3 x (Nmax - Nd) / (Nmax - Nmin))       

x         = gesuchte Note
Nmax = beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem
Nmin  = schlechteste Note im ausländischen Notensystem, die zum Bestehen reicht
Nd      = in das deutsche Notensystem zu transformierende Note

Das Ergebnis wird zur nächstliegenden Note gerundet.
Falls das Ergebnis genau zwischen 2 deutschen Noten liegt, wird zur besseren Note gerundet.

Eucor

 

Für Studierende von anderen EUCOR-Universitäten:

 

Anlaufstelle für deutsche Studierende:

Für weitere Informationen:Service-Center Studium
Sedanstr. 6 79098 Freiburg

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Mi und Fr von 09:00 – 12:00 Uhr und Do von 14:00 – 16:00 Uhr

 

Anlaufstelle für internationale Studierende:

Service-Center Studium International Admissions and Services

Sedanstr. 6 79098 Freiburg

 

Prüfungsanmeldung


Die Prüfungsanmeldung für EUCOR-Studierende findet über das HISinOne statt:

https://campus.uni-freiburg.de

Eine Anleitung, wie die Anmeldung funktioniert, finden Sie hier.

 

 Informationen für EUCOR-Studierende in Basel aus Freiburg:

Der Prozess des Registrierens und Belegens für Eucor Incoming Studierende an der Universität Basel wurde teilautomatisiert und damit vereinfacht. Neu müssen die Studierenden nur noch einen Antrag auf Registrierung ausfüllen und erhalten danach Zugang zur Self-Services-Webseite für Studierende der Universität Basel, wo sie selbst Veranstaltungen belegen und verwalten können. Das Formular und weitere Informationen sind zu finden auf: https://www.unibas.ch/de/Studium/Mobilitaet/Mobilitaet-Region/Eucor/Eucor-In-Coming.html


Auch für Freiburger EUCOR -Studierende gilt, dass sie mit der Belegung im Studiensekretariat sich gleichzeitig für die Prüfungen der WiWi-Fakultät anmelden. Ausnahmen gibt es dazu (auch für Freiburger Studierende) nicht!

Das Beleg- und Anmeldeverfahren läuft während der ersten fünf Vorlesungswochen.    -> Einen Abmeldezeitraum gibt es nicht !!!
Wer nicht zur Prüfung kommt, erhält ein NE (nicht erschienen) eingetragen.

Im Fall von einer Erkrankung kann man sich mit Attest entschuldigen.

Homepage Basel: http://wwz.unibas.ch/studium/pruefungen/anmeldung/

Anrechnung von Prüfungsleistungen der Universität Basel

An der Universität Basel erbrachte Prüfungsleistungen, werden mit erbrachten ECTS und Noten anerkannt. Die Anerkennung von Pflichtprüfungen obliegt dem jeweiligen Fachvertreter.

 
 

 

Allgemeine Informationen zum EUCOR-Studium sowie die hierfür benötigten Formulare erhalten Sie auf den Seiten des Rektorats unter:

http://www.studium.uni-freiburg.de/de/beratung/austausch/eucor/eucor

Weitere Informationen bietet auch die EUCOR-Homepage:
http://www.eucor-uni.org/

 

Abschlussarbeiten

Bachelorarbeit

Masterarbeit

Deckblatt Vorlagen

Prüfungsordnungen

B.Sc.

B.Sc. Volkswirtschaftslehre

B.Sc. Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Public and Non-Profit Management

Polyvalenter Zwei-Hauptfächer Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

B.A. Nebenfach Volkswirtschaftslehre/Betriebswirtschaftslehre

M.Sc.

M.Sc. Volkswirtschaftslehre

M.Sc. Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Public and Non-Profit Management

M.Ed. Wirtschaftswissenschaften

M.Ed. Erweiterungsfach Wirtschaftswissenschaften

Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)