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Nach dem Auslandsaufenthalt

Wir hoffen, Sie haben Ihren Auslandsaufenthalt genossen und sind um viele neue Erfahrungen und Freunde reicher in der Heimat angekommen.

Last but not least gibt es noch ein paar Formalien, die Sie beachten sollten:

  • Laden Sie bitte auf jeden Fall Ihren Erfahrungsbericht, Aufenthaltsnachweis sowie das Learning Agreement bei Mobility Online hoch. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich auch direkt an das Erasmus-Team im International Office wenden: erasmus@io.uni-freiburg.de.

 

Prozedere zur Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen:

  • Falls Sie sich eine im Ausland erbrachte Leistung anrechnen lassen möchten, füllen Sie bitte das für Sie zutreffende Formular mit dem Adobe Acrobat Reader aus und schicken Sie es Herrn Dr. Minter als PDF per E-Mail:

 

Formulare für Bachelorstudierende
Formulare für Masterstudierende

 

  • Pro erbrachter Studienleistung muss jeweils ein Formular ausgefüllt werden. Zusätzlich benötigen wir ein Originalexemplar Ihres Transcript of Records.
  • Hinweis: Es handelt sich hierbei um Anerkennungsvorschläge. Sollten Sie z.B. in den Vertiefungsbereichen zu viele Punkte erworben haben, können nur die noch fehlenden Punkte anerkannt werden. Dieses Recht auf "Kürzung" des Vorschlags behält sich das Prüfungsamt vor. 
  • Die Anerkennung von BOK-Kursen läuft grundsätzlich über das ZfS. Dies betrifft auch Sprachkurse. Da das ZfS bezüglich Sprachkursen ein recht strenges "Modulgerüst" hat, in das im Ausland erbrachte Leistungen reinpassen müssen, informieren Sie sich auf den Webseiten des ZfS und nehmen im Bedarfsfall Kontakt mit dem ZfS auf.