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Während dem Auslandsaufenthalt

Nachdem Sie an der Partneruniversität angekommen sind und sich ein wenig eingelebt haben startet nun Ihr Auslandssemester. Was für Sie jetzt wichtig ist und was organisatorisch zu beachten ist, finden Sie hier aufgeführt: 

1.  Erasmus-Stipendienzahlung

  • Das Erasmusstipendium wird voraussichtlich Anfang November auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sie erhalten es als Einmalzahlung für das gesamte Wintersemester. Bei Verlängerung des Aufenthalts erhalten Sie eine zweite Zahlung zu Beginn des Sommersemesters. Am Ende des akademischen Jahres werden etwaige "Restgelder" noch auf alle Erasmusstudenten des Jahres verteilt. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch, Sie sollten dieses Geld also nicht "einplanen".
  • Die Höhe des Erasmusstipendiums hängt vom Aufenthaltsort ab, da sich die Lebenshaltungskosten innerhalb Europas deutlich unterscheiden. Die Länder werden in drei Kategorien eingeteilt (Stand: Mai 2022):
  • 1. Ländergruppe: Förderung 600 EUR/Monat
    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Schweden, Norwegen, Luxemburg
  • 2. Ländergruppe: Förderung 540 EUR/Monat
    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
  • 3. Ländergruppe: Förderung 490 EUR/Monat
    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

 

Top ups

  • Für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen: 250 EUR/Monat (Studierende, die mit Kind ins Ausland gehen; Studierende mit einem festgestellten GdB von 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht; Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker:innen) und erwerbstätige Studierende)
  • Für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig und bis zu 4 zusätzliche Reisetage  

 

2.  Learning Agreement und Change Form
  • Sie haben vor Antritt Ihres Auslandsauftenthaltes ein Learning Agreement abgegeben. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sich während der ersten Wochen vor Ort Änderungen in Ihrem Studienplan ergeben.
  • Sobald feststeht, welche Kurse Sie tatsächlich besuchen, füllen Sie in ihrem LA die "Section to be completed DURING THE MOBILITY" aus. Lassen Sie das Änderungsformular von den Fach- und Uni-Koordinatoren der Gastuniversität unterschreiben und schicken es dem Auslandsbüro Wirtschaftswissenschaften per E-Mail. Formal genügt es uns, wenn Sie das Dokument am Ende Ihres Aufenthaltes abgeben.
  • Wenn Ihre Gastuniversität andere Formulare verwendet, strengere Fristen oder sonstige Vorgaben hat, gelten diejenigen der Gastuniversität!

 

3.  ECTS-Punkte und Transcript of Records

  • Von Seiten des Erasmus-Programms wird das Erreichen von 30 ECTS Punkten pro Semester erwartet. Bitte orientieren Sie sich an dieser Vorgabe. Sollten Sie weniger Punkte erreichen, so suchen Sie möglichst frühzeitig den Kontakt zum Auslandsbüro Wirtschaftswissenschaften, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ihre im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen werden Ihnen nach Abschluss des Aufenthaltes auf dem sogenannten "Transcript of Records" (Leistungsübersicht) bescheinigt. Dieses müssen Sie in Freiburg nach Ihrer Rückkehr sowohl zur Komplettierung der Erasmus-Unterlagen, als auch für die Anerkennungsprozedur vorlegen.
  • Erasmus macht keine Vorgaben bezüglich des Fachbereichs, in welchem Sie Ihre Leistungen erbringen. Das bedeutet, dass auch die ECTS-Punkte, welche Sie für Sprachkurse oder Kurse aus anderen Fachbereichen erhalten, zur Erfüllung der Erasmus-Anforderungen zählen.

 

4.  Aufenthaltsnachweis
  • Am Ende Ihres Auslandsauftenthaltes müssen Sie dem EU-Büro einen Aufenthaltsnachweis vorlegen, der bescheinigt, von wann bis wann Sie an der Gastuniversität studiert haben. Dieser muss von der Partneruniversität unterschrieben sein. Manche Universitäten verwenden dafür eigene Formulare, andernfalls können Sie das Formular der Uni Freiburg verwenden. Dies hat zwar Zeit bis zum Ende Ihres Auslandssemesters, aber so wissen Sie schon, was Sie noch an "Papierkram" erwartet. Einen "Ankunftsnachweis", welcher bescheinigt, dass Sie an der Gastuniversität angekommen sind, wird von uns nicht benötigt. Dennoch sollten Sie solche Formulare für sich aufbewaren.

 

5.  Erfahrungsbericht

  • Ebenfalls nach Abschluss Ihres Austauschsemesters müssen Sie einen Erfahrungsbericht abgeben. Dieser wird auch späteren Austauschstudenten zugute kommen. Hierfür haben Sie natürlich noch lange Zeit, aber vielleicht gibt es jetzt, in den ersten Wochen Ihres Aufenthaltes, einige Punkte, die wichtig/interessant sind, und die Sie für Ihren Bericht im Hinterkopf behalten wollen.

 

6.  Bei Problemen und Schwierigkeiten vor Ort

  • Wenn Sie Fragen, Schwierigkeiten oder Wünsche haben, dann setzen Sie sich bitte mit dem Auslandsbüro Wirtschaftswissenschaften in Freiburg bzw. mit den KoordinatorInnen vor Ort in Verbindung.